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STB 2009, 138
BFH 
Rechnung i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 3 EStG – haushaltsnahe Dienstleistungen – „Haushalt“ des Bewohners eines Wohnstifts ([unbekannt] vom 29.01.2009, VI R 28/08)

Aus der Rechnung i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 3 EStG müssen sich der Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung als Rechnungsaussteller, der Empfänger dieser Dienstleistung, die Art, der Zeitpunkt und der Inhalt der Dienstleistung sowie die dafür vom Steuerpflichtigen jeweils geschuldeten Entgelte ergeben.

BFH, StB 2009, 138 ([unbekannt] vom 29.01.2009, VI R 28/08)

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