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STB 2007, 243
BFH 
Progressionsvorbehalt, Behandlung einer Kapitalgesellschaft tschechischen Rechts als Personengesellschaft nach deutschem Recht, abkommensrechtlich steuerfreie Einkünfte, gesonderte und einheitliche Feststellung, Zurechnung von ausländischen Einkünften ([unbekannt] vom 04.04.2007, I R 110/05)

Einkünfte aus der Beteiligung an einer gewerblich tätigen ausländischen Personengesellschaft (hier: Kommanditgesellschaft tschechischen Rechts), die nach Maßgabe eines Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland steuerfrei sind, sind auch dann als dem Progressionsvorbehalt unterliegende gewerbliche Einkünfte der inländischen Gesellschafter anzusehen, wenn die ausländische Personengesellschaft in dem anderen Vertragsstaat als dem Sitzstaat der Gesellschaft als juristische Person besteuert wird.…

BFH, StB 2007, 243 ([unbekannt] vom 04.04.2007, I R 110/05)

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