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STB 2006, 441
BFH 
Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG bei negativen Einkünften, die nicht Arbeitslohn sind ([unbekannt] vom 21.09.2006, VI R 52/04)

Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a EStG, jeweils mehr als 800 DM (410 €), ist eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG vom Amtswegendurchzuführen.

BFH, StB 2006, 441 ([unbekannt] vom 21.09.2006, VI R 52/04)

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