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STB 2006, 434
BFH 
Pflichtveranlagung für das Folgejahr bei wirksamer Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs zum 31. 12. des Vorjahrs? ([anhängig] vom 31.12.9999, VI R 14/06)

Schreibt die in § 56 Satz 2 EStDV geregelte „Steuererklärungspflicht“ zwingend die Abgabe einer Steuererklärung für das Folgejahr vor, wenn zum 31. 12. des vorangegangenen Veranlagungszeitraums wirksam ein verbleibender Verlustabzug festgestellt wurde?

BFH, StB 2006, 434 ([anhängig] vom 31.12.9999, VI R 14/06)

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