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STB 2008, 226
BFH 
Offenbare Unrichtigkeit? ([anhängig] vom 31.12.9999, IV R 56/07)

Kann ein Feststellungsbescheid nach § 129 AO i.V.m. § 164 Abs. 2 AO berichtigt werden, wenn die Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung unterblieben ist? Gehören zu dem einem unvoreingenommenen Dritten offen zu legenden Sachverhalt i.S. des § 129 AO auch die internen Arbeitsanweisungen?

BFH, StB 2008, 226 ([anhängig] vom 31.12.9999, IV R 56/07)

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