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STB 2008, 232
BFH 
Nacherhebung von Zoll für zollbegünstigt eingeführte Bananen wegen nachträglicher Feststellung der Fälschung der vorgelegten Einfuhrlizenzen ([unbekannt] vom 22.04.2008, VII R 29/06)

Bestehen ernstliche Zweifel an der Echtheit einer für die Inanspruchnahme eines ermäßigten Kontingentzollsatzes erforderlichen Einfuhrlizenz, trägt der Einführer auch im Fall einer späteren Nacherhebung der Einfuhrabgaben die materielle Beweislast für die Echtheit des vorgelegten Dokuments.

BFH, StB 2008, 232 ([unbekannt] vom 22.04.2008, VII R 29/06)

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