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STB 2009, 9
BFH 
Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen als dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegende „Lieferung von Wasser“ – Kein Ausschluss von der Steuerermäßigung durch bloße Verwaltungsanweisung ([unbekannt] vom 08.10.2008, V R 61/03)

Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff „Lieferungen von Wasser“ i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, …

BFH, StB 2009, 9 ([unbekannt] vom 08.10.2008, V R 61/03)

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