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STB 2006, 164
BFH 
Keine Zurechnung des groben Verschuldens eines vom Steuerpflichtigen beauftragten unabhängigen Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden einer den Grundstückswert mindernden Tatsache ([unbekannt] vom 17.11.2005, III R 44/04)

Hat ein vom Steuerpflichtigen beauftragter, unabhängiger Sachverständiger bei der Wertermittlung eines Grundstücks eine den Wert mindernde Grundstücksbelastung übersehen, muss sich der Steuerpflichtige ein grobes Verschulden des Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden dieser Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 nicht als eigenes grobes Verschulden zurechnen lassen.

BFH, StB 2006, 164 ([unbekannt] vom 17.11.2005, III R 44/04)

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