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STB 2008, 59
BFH 
Keine Minderung der Einkünfte des Kindes bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages um LSt/KiSt sowie die Beiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung, einer privaten Rentenversicherung und einer Kfz-Haftpflichtversicherung ([unbekannt] vom 26.09.2007, III R 4/07)

Bei der Prüfung, ob die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag überschreiten, sind die Einkünfte weder um die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer noch um die Beiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung oder einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu kürzen.

BFH, StB 2008, 59 ([unbekannt] vom 26.09.2007, III R 4/07)

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