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STB 2008, 349
BFH 
Keine Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages – Verhältnis von Betriebsausgabenabzug und Werbungskostenpauschale bei vergleichbaren Aufwendungen für zwei Einkunftsarten – Gleichartigkeit und Gleichzeitigkeit von Aufwendungen ([unbekannt] vom 10.06.2008, VIII R 76/05)

Der Steuerpflichtige, der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, hat einen Rechtsanspruch auf den Ansatz des ungekürzten Arbeitnehmer-Pauschbetrages, selbst wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind. Bei einem zwingenden gesetzlichen Pauschbetrag verbieten sich Überlegungen, ob im Einzelfall die Besteuerung vereinfacht wird oder nicht.

BFH, StB 2008, 349 ([unbekannt] vom 10.06.2008, VIII R 76/05)

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