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STB 2006, 122
BFH 
Häusliches Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses, Arbeitszimmernutzung im Rahmen mehrerer Einkunftsarten ([unbekannt] vom 18.08.2005, VI R 39/04)

Werden im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehören, als Arbeitszimmer genutzt, so handelt es sich hierbei im Regelfall um ein „außerhäusliches“ Arbeitszimmer, das nicht unter die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG fällt.

BFH, StB 2006, 122 ([unbekannt] vom 18.08.2005, VI R 39/04)

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