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STB 2008, 230
BFH 
Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Gewerbeertrag – Notwendiges Sonderbetriebsvermögen und Abkommensrecht – Zuordnung einer Beteiligung – Bindung der Finanzverwaltung an Betriebsprüfungsegebnis – „Tatsächliche Verständigung“ – Aufrechterhaltung der Revision als Anschlussrevision ([unbekannt] vom 13.02.2008, I R 63/06)

Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft, wenn sie in erster Linie im geschäftlichen Interesse der Personengesellschaft gehalten wird. Der hiernach maßgebliche Veranlassungszusammenhang ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.

BFH, StB 2008, 230 ([unbekannt] vom 13.02.2008, I R 63/06)

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