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STB 2006, 201
BFH 
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d EStG bei bestandskräftiger Ablehnung einer Einkommensteuerveranlagung ([unbekannt] vom 01.03.2006, XI R 33/04)

Ein erstmaliger Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG kann bis zum Ablauf der Feststellungsfrist auch dann noch ergehen, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer vom FA wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG bestandskräftig abgelehnt worden ist.

BFH, StB 2006, 201 ([unbekannt] vom 01.03.2006, XI R 33/04)

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