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STB 2009, 380
BFH 
Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Steuergesetzes durch das BVerfG ist kein rückwirkendes Ereignis und keine neue Tatsache – Wirksamkeit des § 23 EStG – Normatives Vollzugsdefizit – Verwerfungsmonopol des BVerfG ([unbekannt] vom 12.05.2009, IX R 45/08)

Die Änderung eines Steuerbescheids wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen gemäß § 173 AO kommt nicht in Betracht, wenn das FA bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen nicht anders hätte entscheiden können.

BFH, StB 2009, 380 ([unbekannt] vom 12.05.2009, IX R 45/08)

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