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STB 2008, 57
BFH 
Erstmalige Feststellung des Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art – Berücksichtigung von Einlagen zum Ausgleich von Verlusten ([unbekannt] vom 21.08.2007, I R 78/06)

Einlagen, die eine Trägerkörperschaft ihrem Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit unter Geltung des Anrechnungsverfahrens zum Ausgleich von Verlusten zugeführt hat, erhöhen nicht den Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos.

BFH, StB 2008, 57 ([unbekannt] vom 21.08.2007, I R 78/06)

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