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STB 2009, 379
BFH 
Erlass der auf Veräußerungs- und Übergangsgewinnen beruhenden Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten nicht geboten – Keine sachliche Unbilligkeit – Keine Bindung an Erlasspraxis anderer Gemeinden – Klagebefugnis – Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Kirchensteuern ([unbekannt] vom 01.07.2009, I R 81/08)

Es ist nicht sachlich unbillig, wenn eine Kirchensteuer auch insoweit erhoben wird, als sie auf der Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen und Übergangsgewinnen beruht.

BFH, StB 2009, 379 ([unbekannt] vom 01.07.2009, I R 81/08)

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