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STB 2019, 41
FG Münster 
Enteignung ist keine Veräußerung ([unbekannt] vom 28.11.2018, 1 K 71/16 E)

Ordnet eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (Stadt) die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück auf sich selbst gegen Zahlung einer Entschädigung an, enteignet sie also den Grundstückseigentümer, ist ein hieraus erzielter Gewinn nicht steuerpflichtig.

FG Münster, StB 2019, 41 ([unbekannt] vom 28.11.2018, 1 K 71/16 E)

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