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STB 2008, 223
BFH 
Einkunftsgrenze bei Folgeobjekt ([anhängig] vom 31.12.9999, IX R 79/07)

Sind für die Ermittlung der Einkunftsgrenze nach § 5 EigZulG bei einem Folgeobjekt (§ 7 EigZulG), das der Steuerpflichtige in einem Kalenderjahr anschafft, in dem er das Erstobjekt noch zu eigenen Wohnzwecken nutzt, als maßgebende Jahre das Erstjahr des Förderzeitraums und das Vorjahr oder das Jahr der Anschaffung des Folgeobjekts und das Vorjahr maßgebend?

BFH, StB 2008, 223 ([anhängig] vom 31.12.9999, IX R 79/07)

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