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STB 2025, I
Stahlschmidt 

Die Entwicklung der Staatsausgaben 2024 im Vergleich zu 1989

Abbildung 1

In den Sondierungsgesprächen zur Bildung einer Regierung haben sich CDU/CSU und SPD auf Milliardenschulden verständigt. Die Kritik reicht von Unverständnis bis Wählerbetrug, weil in dem Vorgehen ein Verstoß gegen die Schuldenbremse gesehen wird, da das Grundgesetz geändert werden muss. Begründet werden die Schulden für Verteidigung mit den “geoökonomischen und sicherheitspolitischen Spannungen in der internationalen Politik.” Ferner hat der US-Präsident Trump klar gemacht, dass er die Lastenverteilung der Sicherheitspolitik zu Lasten der Europäer verschieben wird. Die kommende Bundesregierung sieht keinen anderen Ausweg, als dies durch zusätzliche Schulden zu finanzieren. Neben diesen Schulden wird ein sog. Sondervermögen für Investitionen und Infrastruktur von 500 Milliarden geschaffen, was selbstverständlich nichts anderes ist als weitere zusätzliche Schulden. Begründet wird dies mit der zerbröselnden Infrastruktur im ganzen Land.

Abbildung 2

Diese Summen implizieren, dass dem Bund nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um diese Aufgaben aus dem “normalen” Haushalt zu finanzieren. Daher lohnt zunächst einmal der Blick zurück, wie sich die Struktur des Bundeshaushalts verändert hat. Der Vergleich 1989/2024 zeigt sich in obiger Tabelle:

Zunächst ist festzustellen, dass die Einnahmen des Bundeshaushaltes von 147 Mrd. Euro 1989 auf 448 Mrd. Euro 2024 gestiegen sind, eine Steigerung um 332 %. Ferner zeigt sich, dass 1989 eine deutlich größere Bundeswehr mit 27 Mrd. Euro finanziert werden konnte, mit 18,5 % der Einnahmen des Bundes. 2025 reichen 51 Mrd. nicht aus, um die Bundeswehr auskömmlich zu finanzieren. Dies sind aber auch nur 10,6 % der Gesamteinnahmen des Bundes. Bezogen auf den %-Satz des Jahres 1989 stünden 2024 immerhin 90 Mrd. Euro mehr zur Verfügung. Es fragt sich, wo diese Beträge geblieben sind. Die Antwort ist einfach! Die Ausgabeposition “Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung” lag 1989 bei 34 Mrd. Euro (23,21 % der Einnahmen) während im Haushalt 2024 der Betrag 179 Mrd. Euro betrug (36,69 % der Einnahmen). Wäre die Ausgabenstruktur beibehalten worden, so stünden nur 113 Mrd. Euro zur Verfügung.

Der Vergleich zeigt, dass es Zeiten gab, in denen die Landesverteidigung aus dem normalen Haushalt finanziert werden konnte. Der politische Wille hat die Einnahmen in andere Ausgabenpositionen gelenkt.

Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt, M.R.F., LL.M., MBA, LL.M., RA/FAStR/FAInsSanR/FAMedR/StB, Dipl.-Betriebswirt/FH, lehrt an der FHDW Paderborn Steuerrecht, Rechnungswesen und Controlling und ist Ressortleiter des Ressorts Steuerrecht des Betriebs-Berater und Chefredakteur Der SteuerBerater, Frankfurt am Main/Medebach.

 
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