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STB 2008, 189
BFH 
Barausgleich (cash-settlement) führt nicht zu Werbungskosten bei den Stillhalterprämien ([unbekannt] vom 13.02.2008, IX R 68/07)

Der vom Stillhalter einer Kaufoption auf den DAX an den Optionsberechtigten gezahlte Barausgleich (cash-settlement) ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG abziehbar.

BFH, StB 2008, 189 ([unbekannt] vom 13.02.2008, IX R 68/07)

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