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STB 2006, 164
BFH 
Augenoptiker: kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, keine Stromsteuerbegünstigung ([unbekannt] vom 24.01.2006, VII R 44/04)

Der Betrieb eines Augenoptikers ist kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S. von § 9 Abs. 3 StromStG. Die Gewährung einer Stromsteuerbegünstigung kommt deshalb nicht in Betracht.

BFH, StB 2006, 164 ([unbekannt] vom 24.01.2006, VII R 44/04)

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