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STB 2009, 137
BFH 
Arbeitslohn: Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum DAV durch den Arbeitgeber – Eigenbetriebliches Interesse – Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der Gesamtwürdigung ([unbekannt] vom 12.02.2009, VI R 32/08)

Die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft einer angestellten Rechtsanwältin im Deutschen Anwaltverein führt zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse handelt.

BFH, StB 2009, 137 ([unbekannt] vom 12.02.2009, VI R 32/08)

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