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STB 2008, 232
BFH 
Anteilsvereinigung in der Person einer Gesamthand nicht gemäß § 5 Abs. 1 GrEStG begünstigt – keine Übermaßbesteuerung bei Zugrundelegung des Einheitswertes als Bemessungsgrundlage – § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG verstößt nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht ([unbekannt] vom 02.04.2008, II R 53/06)

Die Vergünstigungsvorschrift des § 5 Abs. 1 GrEStG ist auf eine Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG) in der Person einer Gesamthand nicht (entsprechend) anwendbar.

BFH, StB 2008, 232 ([unbekannt] vom 02.04.2008, II R 53/06)

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