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STB 2007, 287
BFH 
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung ([unbekannt] vom 11.05.2007, V S 6/07)

Die Rüge der Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Entzug des gesetzlichen Richters) durch Nichteinholung einer Vorabentscheidung des EuGH ist im Rahmen einer Anhörungsrüge nach § 133a FGO nicht statthaft.

BFH, StB 2007, 287 ([unbekannt] vom 11.05.2007, V S 6/07)

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