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RIW 2008, 45
Schwärzler/Wagner 
Verantwortlichkeit im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht

Der folgende Beitrag setzt sich mit der Organhaftung im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht auseinander und den eventuellen Schadenersatzmöglichkeiten, die ein Gesellschafter hat, der in einer liechtensteinischen “Verbandsperson” investiert ist. Das liechtensteinische Recht wird unter vergleichender Bezugnahme auf das deutsche, das schweizerische und das österreichische Recht dargestellt.

Schwärzler/Wagner, RIW 2008, 45-51

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