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RIW 2008, 797
BGH 
Originäre Unterscheidungskraft im Marken-recht: keine automatische Bindung der nationalen Gerichte an die entsprechende Beurteilung der EU-Gerichte im Wider-spruchsverfahren nach der GMV – Schuhpark (Urteil vom 03.04.2008, I ZR 49/05)

Eine aus beschreibenden Begriffen zusammengesetzte Marke, die Unterscheidungskraft durch die Kombination der Bestandteile erlangt, kann auch dann über nur geringe originäre Unterscheidungskraft verfügen, wenn die Verwendung der Wortzusammenstellung bisher im Verkehr nicht zu beobachten ist.

BGH, RIW 2008, 797-800 (Urteil vom 03.04.2008, I ZR 49/05)

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