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RIW 2013, 254
EuGH 
Mehrwertsteuerbefreiung der Beratungs-leistung außenstehender Dritter für eine Kapitalanlagegesellschaft (Urteil vom 07.03.2013, C-275/11)

Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist in dem Sinne auszulegen, dass von einem Dritten gegenüber einer KAG als Verwalterin eines Sondervermögens erbrachte Beratungsdienstleistungen für Wertpapieranlagen für die Zwecke der in der genannten Bestimmung vorgesehenen Steuerbefreiung unter den Begriff “Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften” fallen, …

EuGH, RIW 2013, 254-256 (Urteil vom 07.03.2013, C-275/11)

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