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RIW 2012, 561
BGH 
Deutscher Gerichtsstand bei Klagen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet (Urteil vom 08.05.2012, VI ZR 217/08)

Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassenen Anbieters jedenfalls dann international zuständig, wenn die Person, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, den Mittelpunkt ihrer Interessen in Deutschland hat.

BGH, RIW 2012, 561-566 (Urteil vom 08.05.2012, VI ZR 217/08)

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