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RIW 2020, 144
EuGH 
Beihilfenkontrolle – Kostenausgleich für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse beim Bezug von Ökostrom (Urteil vom 15.05.2019, C-706/17)

Art. 107 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass Mittel zur Finanzierung eines Systems von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse wie der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Elektrizitätssektor staatliche Mittel im Sinne dieser Bestimmung darstellen.

EuGH, RIW 2020, 144-153 (Urteil vom 15.05.2019, C-706/17)

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