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RIW 2013, 335
BFH 
Ausfuhrbeschränkung für Kulturgüter (Urteil vom 11.12.2012, VII R 33/11)

Archäologische Gegenstände im Sinne der Verordnung (EG) über die Ausfuhr von Kulturgütern (VO Nr. 116/2009) sind nur solche, die einen Wert für die Archäologie haben, also von Menschenhand geschaffene oder bearbeitete Gegenstände, die Erkenntnisse über vergangene Kulturen zu vermitteln vermögen, insbesondere etwa über deren Gebräuche, den damaligen technischen und künstlerischen Entwicklungsstand, …

BFH, RIW 2013, 335-336 (Urteil vom 11.12.2012, VII R 33/11)

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