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RdF 2012, 280
Anders 
OLG Frankfurt: Inlandsklage gegen ausländische Ratingagentur (Urteil vom 28.11.2011, 21 U 23/11)

Die örtliche und internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für eine Schadensersatzklage gegen eine ausländische Ratingagentur ist gegeben, wenn die Ratingagentur über nicht unwesentliches Vermögen im Bezirk dieses Gerichts verfügt und die Klage ausreichenden Inlandsbezug aufweist.

Anders, RdF 2012, 280-281 (Urteil vom 28.11.2011, 21 U 23/11)

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