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RdF 2013, 171
Holzhäuser 
BFH: Kein Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG 2002 a. F. für vergeblichen Due-Diligence-Aufwand (Urteil vom 09.01.2013, I R 72/11)

“Vergebliche” Kosten für die sog. Due-Diligence-Prüfung aus Anlass des gescheiterten Erwerbs einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung unterfallen nicht dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG 2002 a. F.

Holzhäuser, RdF 2013, 171 (Urteil vom 09.01.2013, I R 72/11)

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