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NUR 2009, 72
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrechtliche Kontrolle von Trinkwasserentgelten (Beschluss vom 18.11.2008, 11 W 23/07 (Kart))

Eine auf § 103 Abs. 5 GWB 1990 gestützte Missbrauchsverfügung kann nur auf der Grundlage von § 103 Abs. 6 und 7 GWB 1990 bzw. § 22 Abs. 5 GWB 1990 ergehen.

OLG Frankfurt a. M., N&R 2009, 72-76 (Beschluss vom 18.11.2008, 11 W 23/07 (Kart))

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