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NUR 2011, 52
OVG Münster 
Vorabprüfung von Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (Urteil vom 23.09.2010, 13 A 172/10)

In die für Serviceeinrichtungen aufzustellenden Nutzungsbedingungen sind (nur) die Regelungen aufzunehmen, die für die Zugangspetenten im Hinblick auf den Zugang zu der in der Serviceeinrichtung erbrachten Leistung von unmittelbarer Bedeutung sind.

OVG Münster, N&R 2011, 52-55 (Urteil vom 23.09.2010, 13 A 172/10)

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