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NUR 2012, 15
VG Köln 
Gebühren für eisenbahnregulatorisches Widerspruchsverfahren (Urteil vom 04.05.2012, 25 K 6217/10)

Der Gesetzgeber hat für den Anwendungsbereich des AEG durch § 26 Abs. 1 AEG klargestellt, dass Zeitgebühren unter den Begriff der festen Sätze i. S. d. § 4 VwKostG fallen, und damit die in der Rechtsprechung unterschiedlich entschiedene Problematik des Begriffs der „festen“ Gebührensätze des § 4 VwKostG zugunsten der Zulässigkeit von Zeitgebühren im Bereich des AEG entschieden.

VG Köln, N&R 2012, Heft 05, Beilage, 15-16 (Urteil vom 04.05.2012, 25 K 6217/10)

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