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NUR 2011, 205
BGH 
Festlegung der Erlösobergrenzen in der energiewirtschaftsrechtlichen Anreizregulierung (Beschluss vom 28.06.2011, EnVR 34/10)

Unabhängig von der Bestandskraft der letzten Entgeltgenehmigung vor Beginn der Anreizregulierung ist deren unveränderte Übernahme bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 2 ARegV ohne Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung der StromNEV rechtsfehlerhaft.

BGH, N&R 2011, 205-212 (Beschluss vom 28.06.2011, EnVR 34/10)

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