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NUR 2012, 94
BGH 
Festlegung der Erlösobergrenzen in der energiewirtschaftsrechtlichen Anreizregulierung im vereinfachten Verfahren (Beschluss vom 18.10.2011, EnVR 13/10)

Bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 34 Abs. 3 ARegV ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung der Stromnetzentgeltverordnung zu berücksichtigen.

BGH, N&R 2012, 94-98 (Beschluss vom 18.10.2011, EnVR 13/10)

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