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NUR 2011, 268
OLG Düsseldorf 
Festlegung der Erlösobergrenzen in der energiewirtschaftsrechtlichen Anreizregulierung (Beschluss vom 12.01.2011, VI-3 Kart 185/09 (V))

Kapitalkosten für Altanlagen und die Gewerbesteuer gehören grundsätzlich nicht zu den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteilen i.S.v. § 21a Abs. 4 EnWG, § 11 Abs. 2 ARegV, Erträge aus Netzanschlusskostenbeiträgen demgegenüber zu den dauerhaft nicht beeinflussbaren Erlösen.

OLG Düsseldorf, N&R 2011, 268-274 (Beschluss vom 12.01.2011, VI-3 Kart 185/09 (V))

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