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NUR 2020, 129
Höferlin 

Ein neues Vergabedesign für die 5G-Frequenzversteigerung

Manuel Höferlin, MdB*

Abbildung 1

Bei der ersten 5G-Auktion ist es nicht gelungen, den Zielkonflikt zwischen hohen Versteigerungserlösen und einem zügigen Netzausbau zu lösen. Dadurch wurden dem Mobilfunkmarkt hohe Summen entzogen, die nun für die notwendigen Infrastrukturinvestitionen fehlen. Das führt erstens nicht zu einer besseren Netzabdeckung und sorgt zweitens für ein vergleichsweise hohes Preisniveau. Ich glaube, dass dieses Problem am besten mit einem marktwirtschaftlichen Ansatz gelöst werden kann. Dazu schlage ich ein verbessertes Auktionsdesign mit zwei Vergaberunden vor.

In der ersten Runde werden die Frequenzen für jene Gebiete, in denen sich ein Ausbau wirtschaftlich lohnt, weiterhin unter Wettbewerbs- und Ausbauauflagen versteigert. Dabei muss gewährleistet sein, dass sich kein Oligopol etablieren kann. Hierzu wird der Eintritt von sog. Diensteanbietern über eine klar definierte Schiedsrichterrolle der Bundesnetzagentur sichergestellt. Daneben können die Anbieter Vereinbarungen über lokales Roaming sowie Infrastrukturmitnutzung („Infrastructure Sharing“) auf privatrechtlicher Basis treffen. Falls der Wettbewerb durch die Bundesnetzagentur nicht sichergestellt werden kann, sind die rechtlichen Auflagen zu verschärfen. Über die Ausbauauflagen wird zudem sichergestellt, dass die Unternehmen die ersteigerten Frequenzen tatsächlich zur Netzabdeckung auf eigene Kosten nutzen.

In der zweiten Runde werden die Auktionserlöse dann über eine Lückenschlussauktion für den Ausbau der Mobilfunknetze verwendet. Dadurch versickern sie nicht im Bundeshaushalt, sondern fließen direkt in die Infrastruktur. In einem wettbewerbsorientierten Verfahren werden die Erlöse zur Abdeckung der weißen Flecken genutzt. Denn weder der Bund noch die Kommunen sollten ihrerseits Infrastruktur aufbauen müssen. Über Negativauktionen wird dabei ermittelt, welche Unternehmen mit den niedrigsten Fördermitteln für die notwendige Mobilfunkabdeckung sorgen können. Mithilfe der Versorgungskarte identifiziert die Bundesnetzagentur die entsprechenden Gebiete und versteigert sie einzeln oder in Clustern. Den Zuschlag erhält jener Bieter, der sich als erstes für den geringsten Förderbetrag dazu bereit erklärt, die jeweiligen Gebiete zu versorgen. Die Förderung wird dabei nicht aus Steuermitteln finanziert, sondern aus dem Erlös der ersten Auktionsrunde. Durch dieses Verfahren können weiße Flecken zu den geringstmöglichen Kosten und durch eine effiziente und nachfrageorientierte Mittelvergabe abgedeckt werden. Nicht abgerufene Mittel sollen in den bestehenden Digitalfonds fließen.

Außerdem sollten weitere geeignete Frequenzen zur Verfügung gestellt werden, mit denen sich die Anzahl der Gebiete, für die eine zweite Auktionsrunde nötig wäre, reduzieren lässt. Darüber sollte mit den Ländern im Zuge einer dritten Digitale Dividende aus dem Rundfunkspektrum verhandelt werden.

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Vorsitzender des Bundestagsausschusses Digitale Agenda und digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

 
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