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NUR 2009, 134
OVG Münster 
Drittrechtsschutz gegen postrechtliche Entgeltgenehmigung (Beschluss vom 19.03.2009, 13 A 476/08 - 478/08)

Eine bestandskräftige Entscheidung über das Genehmigungsverfahren ist in einem Gerichtsverfahren gegen eine hierauf aufbauende postrechtliche Entgeltgenehmigung keiner erneuten Prüfung zu unterziehen.

OVG Münster, N&R 2009, 134-135 (Beschluss vom 19.03.2009, 13 A 476/08 - 478/08)

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