Die große TKG-Novelle: ein Rechtsrahmen für leistungsstarken Mobilfunk und Gigabit-Netze
Guido Beermann*
Die Weichen für einen zukunftssicheren Telekommunikationsmarkt werden mit der bevorstehenden großen Novelle des TKG und der Umsetzung des europäischen Kodex für elektronische Kommunikation in den nächsten zwei Jahren gestellt. Es ist das gemeinsame Ziel der beiden verantwortlichen Ministerien, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), einen Rechtsrahmen zu schaffen, so dass bestmögliche Anreize für den privaten Ausbau von leistungsstarken Mobilfunknetzen und Gigabit-Netzen in Stadt und Land entstehen.
Die rasche Durchdringung mit 5G wird auch durch die Gesetzesnovelle unterstützt. So werden wir bei der Neuausrichtung der Vorschriften zur Frequenzverwaltung etwa Investitionssicherheit für Mobilfunkunternehmen z. B. durch eine bessere Vorhersehbarkeit der Regulierung für mindestens 20 Jahre stärken und so einen maßgeblichen Investitionsanreiz setzen. Insgesamt werden wir mit der Umsetzung des Kodex innovative Lösungen zur effizienten Nutzung der knappen Ressource Frequenzen vorantreiben. Der 5G-Ausbau soll zudem durch eine Erleichterung der Genehmigungsverfahren für die Einrichtung von kleinen Mobilfunkzellen („small cells“) beschleunigt werden.
Für den Ausbau von Gigabit-Netzen schaffen wir die geeigneten Rahmenbedingungen für investitionsfördernde Regulierung. Weitere wichtige Bausteine sind alle Maßnahmen, die den Ausbau vereinfachen und beschleunigen. Neben den Planungen im Bereich der Marktregulierung und im Verbraucherschutz ist deshalb die bestmögliche Einbindung der bestehenden als auch der entstehenden Infrastrukturen ein maßgeblicher Baustein der Novelle für den Ausbau von Mobilfunk- und Gigabit-Netzen.
Die bestehenden Planungs- und Informationsinstrumente werden wir deshalb umfassend auf den Prüfstand stellen. Wir beziehen auch eine Konsolidierung bestehender Systeme in unsere Überlegungen mit ein. Mit der Verankerung des Breitbandatlas im TKG und der Verpflichtung zur Datenlieferung bezüglich der Breitbandverfügbarkeit wird in jedem Fall ein zuverlässiges Planungs- und Informationsinstrument geschaffen, das belastbare Daten für die Regulierungsbehörde als auch für alle planenden Stellen und den Endnutzer liefert.
Zugleich gilt es, die nutzbaren Infrastrukturen und Technologien bestmöglich einsetzen zu können. Deshalb ist es wichtig, neben der Verbesserung der Planungsinstrumente den Gigabit- und Mobilfunkausbau durch den verstärkten Einsatz von alternativen Verlegetechniken wie „Micro“- und „Minitrenching“ oder die Nutzung von Oberleitungen zu unterstützen und so den Netzausbau mit Blick auf knapper werdende Baukapazitäten insgesamt zu erleichtern und zu beschleunigen.
Auch das Universaldienstregime werden wir modernisieren. Der Kodex sichert allen Verbrauchern einen angemessenen Breitbandinternetzugangsdienst zu einem erschwinglichen Preis zu. Die hierfür erforderlichen Geschwindigkeiten und sonstigen Qualitätsparameter sollen anhand der mehrheitlich genutzten Bandbreiten und der für eine soziale und wirtschaftliche Teilhabe erforderlichen Dienste dynamisch bestimmt werden. Anders als die Breitbandförderung zielt der Universaldienst daher nicht auf die Bereitstellung zukünftig erforderlicher Gigabit-Netze ab. Aus diesem Grund sollen die Regelungen des Universaldienstes und der nach Koalitionsvertrag zusätzlich zu regelnde rechtlich abgesicherte Anspruch auf schnelles Internet so ausgestaltet werden, dass weder die Anreize für den eigenwirtschaftlichen noch für den geförderten Ausbau unterminiert werden. Insgesamt streben wir eine ganzheitliche Lösung an, die rechtlich abgesicherten Anspruch, Universaldienst und Förderung sinnvoll miteinander verzahnt.
Die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes bleibt schließlich Aufgabe des Parlaments. Wir können eine spannende und richtungsentscheidende parlamentarische Debatte erwarten.
* | Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur. |