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NUR 2008, 46
VG Köln 
Auskunftsanordnungen gegen Postunternehmen (Beschluss vom 13.08.2007, 22 L 1042/07)

Der Begriff der wirtschaftlichen Verhältnisse in § 45 Abs. 1 PostG ist weit auszulegen, so dass sich die Mitteilungspflicht auf die tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen des Unternehmens bezieht.

VG Köln, N&R 2008, 46-48 (Beschluss vom 13.08.2007, 22 L 1042/07)

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