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BM - Berater-Magazin
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27.05.2013
: Branchenzuschlagstarifverträge für Arbeit-nehmerüberlassungen in der Zeitarbeit - Regelungen, Anwendungsbereiche, Konkurrenzen

Im Jahr 2012 sowie Anfang des Jahres 2013 wurden seitens der mächtigsten Gewerkschaften und maßgeblichen Zeitarbeitsverbände in Deutschland neben den bereits in den Vorjahren seitens des Gesetzgebers durchgeführten Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sogenannte Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen (TVBZ) abgeschlossen. Hiernach erhalten Zeitarbeitnehmer zeitlich gestaffelte Zuschläge auf das Tarifentgelt des jeweiligen Tarifgrundwerks in der Zeitarbeit, je nach Branche in unterschiedlicher Höhe. Der Beitrag befasst sich mit den Regelungen, Anwendungsbereichen und Konkurrenzen der Branchenzuschlagstarifverträge.

27.05.2013
: Das Problem der dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung

Seit dem 1.12.2011 erfolgt die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) "vorübergehend". Die Bedeutung dieser Aussage ist allerdings bis heute unklar, was angesichts der möglichen Rechtsfolgen insbesondere für den Entleiher äußert problematisch ist. Der folgende Beitrag analysiert die ersten gerichtlichen Entscheidungen zu dieser Frage und stellt insbesondere zwei widerstreitende Urteile des LAG Berlin-Brandenburg gegenüber.