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K&R 2017, 594
OLG Köln 
Zauberwaschkugel – kerngleicher Verstoß durch Kundenbewertungen (Urteil vom 24.05.2017, 6 U 161/16)

Verpflichtet sich ein Unternehmen in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bestimmte Werbeaussagen zu seinen Produkten nicht mehr zu treffen, so kann eine Veröffentlichung von Kundenbewertungen (auf der Unternehmenswebsite), die vorgenannte Aussage enthält, gegen diese Unterlassungspflicht verstoßen. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Köln, K&R 2017, 594 (Urteil vom 24.05.2017, 6 U 161/16)

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