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K&R 2021, 571
BVerfG 
Staat darf IT-Sicherheitslücken für Überwachungszwecke ausnutzen (Beschluss vom 08.06.2021, 1 BvR 2771/18)

Art. 10 Abs. 1 GG begründet neben einem Abwehrrecht einen Auftrag an den Staat, vor dem Zugriff privater Dritter auf die dem Fernmeldegeheimnis unterfallende Kommunikation zu schützen (Bestätigung von BVerfGE 106, 28, 37).

BVerfG, K&R 2021, 571-576 (Beschluss vom 08.06.2021, 1 BvR 2771/18)

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