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K&R 2015, 121
BGH 
Rechtsbeschwerde mittels einfacher E-Mail unzureichend (Beschluss vom 24.11.2014, IX ZB 63/14)

Der Rechtsbehelf des Rechtsbeschwerdeführers ist unzulässig. Die E-Mail des Klägers vom 10. 11. 2014, mit der er die Kostenrechnung ablehnt, genügt nicht der nach § 66 Abs. 5 S. 1 GKG vorgesehenen Form. (Leitsatz der Redaktion)

BGH, K&R 2015, 121 (Beschluss vom 24.11.2014, IX ZB 63/14)

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