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K&R 2019, 127
OLG Karlsruhe 
Online-Angebot für Naturkosmetik muss Inhaltsstoffe benennen (Urteil vom 26.09.2018, 6 U 84/17)

Inhaltsstoffe im Internet zum Onlinekauf angebotener Naturkosmetikprodukte sind wesentliche Informationen im Sinn von § 5 a Abs. 2 UWG, die der Verbraucher benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Karlsruhe, K&R 2019, 127-129 (Urteil vom 26.09.2018, 6 U 84/17)

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