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K&R 2018, 484
BGH 
Krankenhausradio: Kein Kündigungsrecht eines urheberrechtlichen Lizenzvertrags (Urteil vom 11.01.2018, I ZR 85/17)

a) Das Recht zur Kündigung eines urheberrechtlichen Lizenzvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB infolge der Änderung einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass diese Rechtsprechung nach der gemeinschaftlichen Vorstellung der Parteien auf den konkret in Rede stehenden Sachverhalt anwendbar ist.

BGH, K&R 2018, 484-489 (Urteil vom 11.01.2018, I ZR 85/17)

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