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K&R 2023, 823
Hanseatisches OLG Hamburg 
Keine geschäftliche Handlung durch Äußerung über privaten Social Media Account (Urteil vom 31.08.2023, 5 U 27/22)

Rein private Äußerungen eines Mitarbeiters in einem sozialen Netzwerk sind keine geschäftlichen Handlungen. Ein Arbeitgeber muss nicht damit rechnen, dass sich ein Mitarbeiter in einer privaten Kommunikation in sozialen 824Medien wie geschehen äußert. Ein solches Geschehen ist für den Arbeitgeber auch nicht beherrschbar. Es ist ihm daher nicht zuzurechnen. (Leitsatz der Redaktion)

Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2023, 823-827 (Urteil vom 31.08.2023, 5 U 27/22)

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