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K&R 2024, 362
OLG Stuttgart 
Kein Schadensersatz bei zulässiger Postwerbung (Beschluss vom 02.02.2024, 2 U 63/22)

Für die Rechtmäßigkeit einer Direktwerbung ist nicht Voraussetzung, dass bereits eine Kundenbeziehung besteht. Die Versendung elektronischer Nachrichten ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung stellt eine unzumutbare Belästigung dar, während die Zusendung eines Briefes mit einer sofort als Werbung erkennbaren Botschaft als zulässig bewertet wird. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Stuttgart, K&R 2024, 362-363 (Beschluss vom 02.02.2024, 2 U 63/22)

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